Überwachung unserer Kommunikation
In gewissen Ländern müssen Anbieter von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer Kund:innen aufzeichnen. Diese Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten bezeichnet man als rückwirkende Überwachung oder als Vorratsdatenspeicherung.
Das alles zeichnen sie auf
Unsere Kommunikationsdienstleister zeichnen beispielsweise auf, wer wann wen angerufen hat. Wie lange das Gespräch gedauert hat. Wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für welche Dauer. Wer wann wem ein E‑Mail oder eine Textnachricht geschickt hat. Zudem speichern sie den genauen Standort des Mobiltelefons regelmässig!
Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
In der Schweiz müssen diese Daten für 6 Monate abgelegt und auf Verlangen an Strafverfolgungsbehörden oder den Geheimdienst herausgegeben werden.