Vorratsdatenspeicherung

Überwachung unserer Kommunikation

In gewis­sen Län­dern müs­sen Anbie­ter von Tele­fon- und Internet­diensten im Auf­trag des Staa­tes das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten ihrer Kund:innen auf­zeich­nen. Die­se Spei­che­rung von elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten bezeich­net man als rück­wir­ken­de Über­wa­chung oder als Vor­rats­da­ten­spei­che­rung.

Das alles zeichnen sie auf

Unse­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­lei­ster zeich­nen bei­spiels­wei­se auf, wer wann wen ange­ru­fen hat. Wie lan­ge das Gespräch gedau­ert hat. Wer sich wann ins Inter­net ein­ge­loggt hat und für wel­che Dau­er. Wer wann wem ein E‑Mail oder eine Text­nach­richt geschickt hat. Zudem spei­chern sie den genau­en Stand­ort des Mobil­te­le­fons regelmässig!

vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz

In der Schweiz müs­sen die­se Daten für 6 Mona­te abge­legt und auf Ver­lan­gen an Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den oder den Geheim­dienst her­aus­ge­ge­ben werden.

Info­sei­te der Digi­ta­len Gesellschaft